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Desinfektion von Trinkwasser In der Trinkwasserverordnung wird gefordert:
Als Verfahren sind für Trinkwasser gebräuchlich:
Die mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers muss laufend überwacht werden! Die Verfahren, die in Deutschland für die Trinkwasseraufbereitung zulässig sind, sind in der Mitteilung des Umweltbundesamtes “Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001; 6. Änderung; Stand: November 2006” festgelegt und beschrieben. Die Liste finden Sie unter www.umweltbundesamt.de/ Chlorung Chlorungsverfahren - In der Praxis werden im wesentlichen verwendet:
Tab. 1 : Gehalt an wirksamen Chlor der gebräuchlichen Chlorverbindungen
Die Chlorung ist für die zentrale Wasserversorgung noch immer das gebräuchlichste Desinfektionsverfahren, da sowohl die Kosten der erforderlichen Apparate als auch die laufenden Betriebskosten gering sind, die Wirkung der Desinfektion durch den einfach zu führenden Nachweis des Chlorgehalts, teilweise sogar nur über die Redoxspannung, geprüft werden kann und eine bei ordnungsgemäßer Durchführung gegebene Depotwirkung Wiederverkeimungen im Verteilungsnetz verhindert. Nicht mehr zugelassen ist die Chlorung zur Oxidation anorganischer und organischer Wasserinhaltsstoffe, ebenso sollte die Zugabe hoher Chlormengen bei der Desinfektion nach Möglichkeit unterbleiben, da die Gefahr der Bildung von krebserregenden Trihalogenmethanen (THM) besteht (Grenzwert 0,025 mg/l). die THM bilden auch den typischen Badewassergeruch und führen somit zu spürbaren Qualtitätseinbußen beim Trinkwasser durch Geruchsbildung. Die typischen THM sind:
Die zulässige Zugabe ist deshalb durch die Trinkwasserverordnung für Chlor, Natrium-, Calcium- und Magnesiumhypochlorit sowie Chlorkalk auf 1,2 mg/l an freiem Chlor begrenzt worden, nur in Ausnahmefällen bei sonst gegebener hygienischer Gefährdung sind bis 6 mg/l gestattet. Im abgegebenen Reinwasser dürfen nach der Aufbereitung nur noch maximal 0,3 mg/l an freiem Chlor bzw. in Ausnahmefällen bis 0,6 mg/l nachweisbar sein. Einige Wasserwerke haben deshalb auf Chlordioxid, bei dessen Zugabe solche Haloforme nicht entstehen, oder andere Desinfektionsverfahren umgestellt. Eine sichere Desinfektion wird erreicht, wenn 1. eine gründliche Durchmischung des Desinfektionsmittels mit dem Wasser erfolgt. 2. eine ausreichend lange Einwirkungszeit des Desinfektionsmittels vorhanden ist. 3. ein Chlorgehalt von 0,1 mg/l an freiem Chlor dauernd nachgewiesen wird, bei Chlordioxid 0,05 mg/l an Cl02 . Abbildung: Schema einer Vakuum-Chlorgasdosieranlage
Chlorgas (DIN 19606 und 19607): Eigenschaften – Cl2 ist ein gelb-grünliches Gas, das sehr giftig ist. In Tab.2 ist die Wirkung von Chlorgas bei verschiedenen Konzentrationen in 1 m3 Luft auf den Menschen angegeben. Chlorgas ist etwa 2,5mal schwerer als Luft. Tab. 2: Wirkungen von verschiedenem Chlorgehalt ml/m3 Luft auf den Menschen
Chlordioxid ClO2
Abbildung: Schema einer Chlordioxidanlage Für die Desinfektion von Anlagenteilen gibt es Chlordioxid in entsprechenden Handelspackungen. Auch Abpackungen für den Einsatz zur Dosierung werden angeboten, so dass es auch für eine temporäre Desinfektion eingesetzt werden kann. Natriumhypochlorit
Abbildung: Schema einer Dosieranlage für Natriumhypochlorit UV-Desinfektion
Ozonung Im Hinblick auf den Einsatz der Ozonung ist festzustellen, dass diese zu einer erhöhten Bildung biologisch abbaubarer Stoffe führt und deshalb nicht als letzte Aufbereitungsstufe eingesetzt werden kann. In der Regel ist die Nachschaltung einer biologisch arbeitenden Filterstufe erforderlich. Einschränkungen für den Ozoneinsatz können sich durch die Bildung von Bromat ergeben, wenn das zu desinfizierende Wasser erhöhte Bromidgehalte aufweist. Entscheidender Vorteil der UV-Bestrahlung im Vergleich zum Einsatz chemischer Desinfektionsmittel ist, dass es sich hier um ein praktisch nebenproduktfreies Desinfektionsverfahren handelt. Voraussetzung für die Anwendung ist, dass das desinfizierte Wasser biologisch stabil ist, da nach Abschluss der Desinfektion keine Restdesinfektionskapazität mehr aufrecht erhalten werden kann. Die UV-Bestrahlungsanlage muss für die jeweilige Wasserbeschaffenheit ausgelegt werden. Tabelle 3: Anwendungsbereiche und zu beachtende Randbedingungen für den Einsatz von Desinfektionsmitteln und -verfahren
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