Die öffentliche Wasserversorgung - eine Einführung
1. Wasserdargebot und Wassernutzung
Deutschland ist ein wasserreiches Land: Im langjährigen Mittel stehen pro Jahr rd. 182 Milliarden Kubikmeter Wasser zur Verfügung. Diesem Wasserdargebot, welches sich aus der Differenz von Niederschlag und Wasserverdunstung bezogen auf die Fläche der Bundesrepublik Deutschland zuzüglich dem Wasserzufluss aus Nachbarstaaten errechnet, steht eine Wasserentnahme aller Wassernutzer im Jahr von 38 Milliarden Kubikmetern gegenüber. Insgesamt werden also nur 20,9 Prozent des jährlichen Wasserdargebotes dem Wasserkreislauf entnommen und diesem nach Gebrauch wieder zugeführt. 79,1 % des Wasserdargebotes werden nicht genutzt.
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Mit 25,1 Milliarden Kubikmetern sind die Wärmekraftwerke für die öffentliche Versorgung der mit Abstand größte Wassernutzer. Sie entnehmen nahezu ausschließlich Oberflächenwasser und setzen dieses überwiegend für Kühlzwecke ein. Zweitgrößter Wassernutzer ist der Bergbau und das verarbeitende Gewerbe. Von den insgesamt rd. 7,8 Milliarden Kubikmetern Wasser entstammen ca. 2,45 Milliarden Kubikmeter dem Grund- und Quellwasser. Die Landwirtschaft entnimmt rd. 0,2 Milliarden Kubikmeter Wasser für Bewässerungszwecke. Über den Wassereinsatz für sonstige Verwendungszwecke in der Landwirtschaft liegen derzeit keine Angaben vor. Die öffentliche Wasserversorgung fördert rd. 5,46 Milliarden Kubikmeter Wasser. Bezogen auf das Wasserdargebot nutzt die öffentliche Wasserversorgung demnach nur 3 Prozent der zur Verfügung stehenden Wassermenge. Knapp 80 Prozent des Wasserdargebotes werden derzeit nicht genutzt. Die Wasserressourcensituation in Deutschland bietet daher heute und auch in Zukunft günstige Voraussetzungen für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser. Voraussetzung hierzu ist ein wirksamer Gewässerschutz.
2. Wassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung
Grund- und Quellwasser sind mit einem Anteil von 74 Prozent die überwiegende Wassergewinnungsbasis der öffentlichen Wasserversorgung in Deutschland. Knapp 12 Prozent des für die Trinkwasserversorgung genutzten Wassers werden aus Seen und Talsperren entnommen. Angereichertes Grundwasser, welches überwiegend aus planmäßig versickertem Oberflächenwasser besteht und nach einer natürlichen Bodenpassage wieder zu Tage gefördert wird, macht 8,6 Prozent aus. Der Anteil des Uferfiltrats beträgt 4,8 Prozent und 1 Prozent ist Flusswasser, das nach Aufbereitung für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung steht.
Die Wasserressourcen in Deutschland sind regional und lokal unterschiedlich verteilt. Je nach quantitativer und qualitativer Verfügbarkeit geeigneter Wasservorkommen werden von den Wasserversorgungsunternehmen daher in unterschiedlichem Maße Grund-, Quell-, und Oberflächenwasser zur Bedarfsdeckung genutzt. Unabhängig von der jeweils herangezogenen Wasserressource ist das Ergebnis der Tätigkeit der Wasserversorgungsunternehmen: Ein hygienisch einwandfreies und frisches Lebensmittel Trinkwasser, welches der Trinkwasserverordnung nicht nur entspricht, sondern die geltenden Grenzwerte in aller Regel weit unterschreitet. Die nachfolgende Graphik zeigt die regionale Verteilung der Wasserförderung nach Wasserarten und spiegelt die unterschiedliche Wassergewinnungsbasis in den Ländern wider.
Anschlussgrad der Bevölkerung an das Netz der öffentlichen Wasserversorgung im gleichen Zeitraum angestiegen ist; heute liegt der Anschlussgrad bei 99 Prozent. Die Entwicklung des personenbezogenen Wasserverbrauchs verdeutlicht, dass die in den siebziger Jahren und Anfang der achtziger Jahre erstellten Wasserbedarfsprognosen für das frühere Bundesgebiet durch die tatsächlich eingetretene Entwicklung eindeutig widerlegt sind: Statt der für das Jahr 2000 prognostizierten 219 Liter pro Einwohner und Tag lag der Verbrauch von Haushalten und Kleingewerbe bei 136 Litern in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern hat sich der spezifische Wasserverbrauch von 142 Litern pro Einwohner und Tag im Jahr 1990 auf durchschnittlich 93 Liter im Jahr 2000 vermindert.
Bedeutung der modernen Trinkwasserversorgung für die Volksgesundheit
Wasserversorgung ist die Aufgabe, den Wasserbedarf der Wohn- und Arbeitsstätten zu decken. Technisch sind die Probleme in der Bundesrepublik Deutschland gelöst. Es werden etwa 99% der Bevölkerung zentral mit Trinkwasser versorgt.
Die Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und liegt in kommunaler Verantwortung. Sie ist Voraussetzung, dass sich das menschliche Gemeinwesen entwickeln kann.
Trinkwasser ist das für den menschlichen Genuss und Gebrauch geeignete Wasser mit Güteeigenschaften nach DIN 2000 "Leitsätze für die zentrale Trinkwasserversorgung" und nach DIN 2001 "Leitsätze für die Einzel-Trinkwasserversorgung".
Die Erfahrungen der Hamburger Choleraepidemie, bei der 1892 17.000 Menschen erkrankten, und andere Seuchen gaben 1899 Anstoß "Grundsätze für die Reinigung von Oberflächenwässern durch Sandfiltration" aufzustellen. Die Hamburger Epidemie war Anlass für Robert Koch, die Richtwerte für bakteriologische Belastungen festzulegen.
Trinkwasser ist das Lebensmittel von höchster Qualität, ist am besten kontrolliert und kann nicht ersetzt werden. Trinkwasser enthält wertvolle Mineralstoffe, Salze und Spurenelemente. Art und Menge dieser natürlichen Inhaltsstoffe sind abhängig von den Untergrundschichten, durch die das Wasser versickert. In unserem Land darf nur solches Wasser als Trinkwasser abgegeben werden, das den strengen Qualitätsanforderung der Trinkwasserverordnung genügt. Die Trinkwasserrichtlinie ist der strengste Trinkwasserstandard der Welt. Die Trinkwasserverordnung legt mit den Trinkwasser-Grenzwerten Konzentrationen für bestimmte Inhaltsstoffe fest. Dabei werden große Sicherheitsspannen berücksichtigt. Die Grenzwerte sind so niedrig bemessen, dass die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt wird.
Grundsätzliche Anforderungen an Trinkwasser
- Gesetze:
- Bundesseuchengesetz - § 11 - Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz §§ 8-19 - DIN 2000 (schon Anfang der 40er Jahre entwickelt), Ausgabe vom Oktober 2000 - Richtlinie des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, vom 3. November 1998, 98/83/EG - Verordnung über die Qualität von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) vom 5. Dezember 2012, Bekanntmachung der Neufassung vom 7. August 2013 - Leitsätze DIN 2000
Grundsätze: Die grundsätzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser, an Herkunft und Aufbereitung sind in der DIN 2000 festgelegt s. Link zur nächsten Seite Begriffe
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt Mindestanforderungen fest, die - von bezeichneten Ausnahmen abgesehen – nicht unterschritten werden dürfen. Die TrinkwV verfolgt ein Minimierungsgebot der im Trinkwasser enthaltenen Stoffe:
- Enthält Trinkwasser Erreger übertragbarer Krankheiten, so kann schon ein einmaliger Genuss zu einer Infektion führen. Bei Inhaltsstoffen chemischer Natur wird dagegen ein einmaliger Genuss in der Regel noch nicht zu einer Gesundheitsschädigung führen, diese wird bei längerer Aufnahme eintreten.
- Hinweis auf Parameterwerte und Indikatortwerte
- Grenzwerte sind so festgelegt, dass nach gegenwärtigen Kenntnis auch ein lebenslanger Genuss des Wassers nicht zu Gesundheitsschäden führt.
- Richtwerte sollen nicht überschritten werden. (Metallische Werkstoffe Cu und Zn, deren Bedeutung für die Installation Rechnung getragen wird)
- Kontrolle des Trinkwassers auf Krankheitserreger steht im Vordergrund vor der chemischen Kontrolle und Einhaltung der chemischen Grenzwerte
Die Neufassung der TrinkwV 2001 wird gesondert behandelt. (s. Hauptseite)
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