Blei im Trinkwasser
Grenzwert nach Trinkwasserverordnung: < 0,01 mg/l (Anlage 2, Teil II, lfd. Nr. 4
Der Grenzwert tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft; vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. November 2013 gilt der Grenzwert von 0,025 mg/l; vom 1. Januar 2003 bis zum 30. November 2003 gilt der Grenzwert von 0,04 mg/l.
Anmerkung: Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe; hierfür soll nach Artikel 7 Abs. 4 der Trinkwasserrichtlinie ein harmonisiertes Verfahren festgesetzt werden. Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass alle geeigneten Massnahmen getroffen werden, um die Bleikonzentration in Wasser für den menschlichen Gebrauch innerhalb des Zeitraums, der zur Erreichung des Grenzwertes erforderlich ist, so weit wie möglich zu reduzieren. Massnahmen zur Erreichung dieses Wertes sind schrittweise und vorrangig dort durchzuführen, wo die Bleikonzentration in Wasser für den menschlichen Gebrauch am höchsten ist
Blei (Pb) ist ein silber-blau-weißes weiches Metall und kann in den Oxidationsstufen 0, +2 und +4 auftreten. Blei ist eines der ältesten bekannten Elemente. Es wurde schon von den Griechen und Römern in beträchtlichem Ausmaß verarbeitet. Natives Blei kommt in der Natur nur selten vor.
Toxische Wirkungen von Blei sind seit mehreren Jahrhunderten bekannt. Beim Menschen kommt es bei anfänglicher Übelkeit und Erbrechen zu schweren Darmkoliken und zu einem Anstieg des Blutdruckes und schließlich zu schweren, evtl. tödlichen Schädigungen der Leber und Nieren.
Blei spielt immer noch eine wichtige Rolle in der Trinkwasserhygiene, da Blei nach wie vor Anwendung findet. Als Installationsmaterial war Blei in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sehr beliebt und viele Altbauten verfügen noch über Bleileitungen. Auch gibt es noch Hausanschlüsse, also die Verbindung von der Hauptleitung bis zum Wasserzähler, aus Blei. Diese Materialien sind nicht mehr zulässig.
Blei findet sich aber noch in Legierungen der Armaturen und in den Loten zum Weichlöten. Hier gibt es aber klare Einsatzbeschränkungen nach der DIN 50 930 Teil 6.
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass es nicht korrosiv wirkt. Wenn dies erfüllt ist und die Materialien entsprechend den technischen Vorschriften verwendet und verarbeitet werden, kommt es auch zu keiner Auslösung von Blei, die zu Grenzwertüberschreitungen und einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen.
Es wird davon ausgegangen, dass für die Einhaltung des Bleigrenzwertes alle bleihaltigen Installationsmaterialen, also insbesondere die Hausanschlüsse und die Bleileitungen in den Häusern ausgewechselt werden müssen. Für die Auswechslung der Anschlussleitungen sind die Wasserversorger verantwortlich, für die Installation der Hauseigentümer! Dies führt immer wieder zu Differenzen zwischen Mietern und Eigentümer. Die Mieter sind oft besorgt und können ihre Interessen nur schwer bei den Vermietern/Eigentümern durchsetzen. Zur Not sollten Proben genommen werden. Da hat sich aber schon oft herausgestellt, dass trotz Blei im Anschluss oder Installation der Grenzwert eingehalten wird. Theorie und Wirklichkeit klaffen da schon mal auseinander. Abbildung: Stück einer Hausanschlussleitung aus Blei mit 5 Rohrbruchschellen
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