Der pH-Wert


Anforderung/Grenzwert:  
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  6,5 und  <  9,5 pH-Einheiten
Indikatorparameter, TrinkwV Anlage 3, Nr. 18
Bemerkung: Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken (Anmerkung 1). Die berechnete Calcitlösekapazität am Ausgang des Wasserwerks darf 5 mg/l CaCO3 nicht überschreiten; diese Forderung gilt als erfüllt, wenn der pH-Wert am Wasserwerksausgang > 7,7 ist. Bei der Mischung von Wasser aus zwei oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 20 mg/l nicht überschreiten. Für in Flaschen oder Behältnisse abgefülltes Wasser kann der Mindestwert auf 4,5 pH-Einheiten herabgesetzt werden. Für in Flaschen oder Behältnisse abgefülltes Wasser, das von Natur aus kohlensäurehaltig ist oder das mit Kohlensäure versetzt wurde, kann der Mindestwert niedriger sein.

Der Parameter pH-Wert ist von technologischer Bedeutung für die Aufbereitung und für den Materialeinsatz.
Der pH-Wert gibt Auskunft darüber, ob eine Lösung sauer oder alkalisch ist.

Wasser dissoziiert teilweise in:

H2O <--> H+ + OH -

In reinem Wasser ist bei 25° C die Konzentration der H+-Ionen gleich

der OH- -Ionen

CH+ = COH - = 10-7 mol/l :    Gleichgewichts-pH

Die Konzentration CH+ bzw. COH- dient als Maß für die Azidität bzw. Alkalität.
Bei pH = 7 ist das Wasser neutral. Das Ionenprodukt Kw aus CH+ und COH- ist gleich 10-14 .
Der pH hat keine Einheit und wird mindestens mit einer Stelle nach dem Komma angegeben.

 
Anforderungen an den pH-Wert nach der TrinkwV 2001

Aus der Forderung der TVO zum pH-Wert ergeben sich Forderungen zur Entsäuerung, da pH-Wert und Calcitlösevermögen im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die bisherigen Regelungen zum Sättigungsindex, siehe unten, werden durch folgende neue Regelungen ersetzt:


Durch diese Neuregelung kann die Entsäuerung stets mit einfachen, betriebssicheren und naturnahen Verfahren so realisiert werden, dass die Anforderung der TrinkwV rechtssicher eingehalten werden.
 

Anforderungen nach alter Trinkwasserverordnung:

Diese Untersuchungen sind nicht mehr gefordert, aber gut für das technische Verständnis und in der Praxis leicht anwendbar, so dass es sinnvollist, die Parameter weiterhin im Rahmen der Wasseruntersuchungen zu ermitteln.

pH-Wert (Grenzwerte nach TVO): 6,5 <  9,5

                 Im pH-Bereich 6,5 - 9,5 darf der pH-Wert nicht unter dem pH-Wert der Calcium-Carbonatsättigung liegen

 Zur Beurteilung, ob ein Wasser die Tendenz zur Kalkauflösung oder zur Kalkabscheidung hat, wurde der sog. Sättigungsindex SI herangezogen.   
Vereinfacht: SI = pH - pH     =       DpH = pH - pHC            (DpH ... Delta-pH-Wert)
pHL   - Gleichgewichts-pH, wird rechnerisch bestimmt
pHC - Sättigungs-pH nach Calcitzugabe
 
bei SI < 0 und DpH < 0 - calcitlösend
bei SI > 0 und DpH > 0 - calcitabscheidend
bei SI = 0 und D pH = 0 - Sättigung

m-Wert (Säurekapazität) m = KS4,3 = [HCO3-]
p-Wert (Basekapazität) p
= KB8,2 =  [CO2 -]
 Die Parameterwerte sind keine Grenzwerte, sind aber im Rahmen der Analytik zu bestimmen.
 


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