Anforderung/Grenzwert:
>
6,5 und < 9,5 pH-Einheiten
Indikatorparameter, TrinkwV Anlage 3, Nr. 18
Bemerkung: Das Wasser sollte nicht
korrosiv wirken (Anmerkung 1). Die berechnete
Calcitlösekapazität am
Ausgang des Wasserwerks darf 5 mg/l CaCO3 nicht
überschreiten; diese Forderung gilt als erfüllt, wenn der
pH-Wert am
Wasserwerksausgang > 7,7 ist. Bei der Mischung von Wasser aus zwei
oder mehr Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im
Verteilungsnetz
den Wert von 20 mg/l nicht überschreiten. Für in Flaschen
oder
Behältnisse abgefülltes Wasser kann der Mindestwert auf 4,5
pH-Einheiten herabgesetzt werden. Für in Flaschen oder
Behältnisse
abgefülltes Wasser, das von Natur aus kohlensäurehaltig ist
oder das
mit Kohlensäure versetzt wurde, kann der Mindestwert niedriger
sein.
Der Parameter pH-Wert ist von
technologischer Bedeutung für die Aufbereitung und für den
Materialeinsatz.
Der pH-Wert gibt Auskunft darüber, ob eine Lösung sauer oder
alkalisch ist.
Wasser dissoziiert teilweise in:
H2O <--> H+ + OH -
In reinem Wasser ist bei 25° C die Konzentration der H+-Ionen gleich
der OH- -Ionen
CH+ = COH - = 10-7 mol/l : Gleichgewichts-pH
Anforderungen an den pH-Wert nach
der
TrinkwV 2001
Aus der Forderung der TVO zum pH-Wert ergeben sich Forderungen zur Entsäuerung, da pH-Wert und Calcitlösevermögen im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die bisherigen Regelungen zum Sättigungsindex, siehe unten, werden durch folgende neue Regelungen ersetzt:
Durch diese Neuregelung
kann die Entsäuerung stets mit einfachen, betriebssicheren und
naturnahen
Verfahren so realisiert werden, dass die Anforderung der TrinkwV
rechtssicher
eingehalten werden.
Anforderungen nach alter Trinkwasserverordnung:
Diese Untersuchungen sind nicht mehr gefordert, aber gut für das technische Verständnis und in der Praxis leicht anwendbar, so dass es sinnvollist, die Parameter weiterhin im Rahmen der Wasseruntersuchungen zu ermitteln.
pH-Wert (Grenzwerte nach TVO): 6,5 < 9,5
Vereinfacht: SI = pH - pHL = DpH = pH - pHC (DpH ... Delta-pH-Wert)
m-Wert (Säurekapazität) m = KS4,3 = [HCO3-]
p-Wert (Basekapazität) p = KB8,2
= [CO2 -]
Die Parameterwerte sind keine
Grenzwerte, sind aber im Rahmen der Analytik zu bestimmen.