Uran

Uran im Trinkwasser

Verunreinigungen des Trinkwassers mit Uran sind hauptsächlich geogen bedingt und somit regional geprägt. Daher unterscheiden sich die Messwerte unterschiedlicher Versorgungs-, jedoch identischer Wassereinzugsgebiete nicht. Insbesondere wird die Urankonzentration nicht von der Stagnation des Wassers in der Leitung beeinflusst. Es liegen Hinweise vor, dass Uran anthropogen über mineralische Phosphatdünger in die Umwelt und damit in das Trinkwasser gelangen kann. In den letzten Jahren wurde vermehrt über erhöhte Urankonzentrationen im Trinkwasser berichtet. Eine flächendeckende Übersicht der Urankonzentrationen im Trinkwasser in Deutschland existiert jedoch nicht. Es ist daher von großem Interesse, die Urankonzentrationen in Trinkwasser zu bestimmen.

Uran besitzt neben seinem radiotoxischen ein etwa fünfmal stärkeres chemisch-toxisches Potenzial zur Schädigung der Niere. Die Radiotoxizität von Uran besitzt je nach Isotopenverhältnis gesundheitliche Bedeutung erst ab 60 – 90 μg/l U. Mit dieser Wirkung wäre bei den hier gefundenen Maximalkonzentrationen (knapp 2-fach über dem WHO-Leitwert) allenfalls nach lebenslanger Exposition zu rechnen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat für Trink- und Mineralwasser, die für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ausgelobt sind, einen Grenzwert für Uran von 2 μg/l abgeleitet. Dementsprechend dürfen abgepackte Wasser, die den werblichen Hinweis „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ tragen, nicht mehr als 2 μg/l Uran enthalten. Dieser Höchstwert ist nicht toxikologisch begründet, sondern folgt (unter Berücksichtigung der Machbarkeit und des vertretbaren Aufwandes) dem besonders strengen Reinheitsanspruch der Diätverordnung, dem auch Nahrungsmittel und Getränke für die Säuglingsernährung genügen müssen, sofern sie als solche gekennzeichnet sind und beworben werden. In 7,5 % der Stagnationsproben und in 6,1 % der Zufallsproben wurden Urankonzentrationen über 2 μg/l gemessen.

Mit der Novellierung der deutschen Trinkwasserverordnung 2011 wurde ein Grenzwert für Uran von 10 µg/l U eingeführt. Er schützt nicht nur nach Auffassung des Umweltbundesamtes, sondern auch des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR; http://www.bfr.bund.de/cd/27956),  alle Bevölkerungsgruppen, Säuglinge und erste Lebensjahre eingeschlossen, lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.

Die Bestimmung des Schwermetalls Uran stellt übrigens kein Problem dar. Sie erfolgt z.B. mit AAS (Atomabsorptionsspektroskopie) im Rahmen der Schwermetallbestimmung einer Wasserprobe.

In 92 % der untersuchten Grundwässer in Deutschland lagen die  Urangehalte unter 2 µg/L. Bei 6 % im Bereich von 2 bis 9 µg/L. Damit  wird der vom UBA vorgeschlagene Leitwert in Trinkwässern in der Regel  eingehalten. Abhängig von den geologischen  Gegebenheiten weisen Wässer im Einzelfall natürlicherweise Urangehalte  bis über 100 µg/L auf. In den Fällen, in denen geogen bedingt erhöhte  Urangehalte im Rohwasser vorliegen, muss vor der Verwendung als  Trinkwasser eine Aufbereitung erfolgen.  Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kommen zur Uranentfernung in der  Trinkwasseraufbereitung insbesondere zwei Aufbereitungsverfahren in  Betracht:

  • Ionenaustausch zur selektiven Entfernung von Uran
  • Nanofiltration, wobei neben der Uranentfernung auch eine Enthärtung und Entsalzung des  Wassers erfolgt.

Das Ionenaustauschverfahren zur  Uranentfernung ist sicher das Verfahren der Wahl, sofern ausschließlich  Uran aus dem Wasser entfernt werden soll. In Deutschland werden bereits  Ionenaustauscher zu diesem Zwecke in der Trinkwasseraufbereitung  eingesetzt, wobei derzeit zwei Austauschertypen die Zulassung als  Aufbereitungsstoff gemäß § 11 TrinkwV aufweisen. Das Wasser sollte bei  Einsatz von Ionenaustauschern möglichst ohne Trübung und frei von Eisen, Mangan und Aluminium sein, da diese Inhaltsstoffe zu Beeinträchtigungen beim Betrieb der Ionenaustauscheranlagen führen können.

 

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