Korrosion
metallischer Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und
Apparaten bei der Korrosionsbelastung durch Wasser
DIN
50930 - Teil 6
- Beeinflussung der
Trinkwasserbeschaffenheit -
(Erschienen
August 2001)
1.
Anwendungsbereich
Die Norm beschreibt den
Einfluss wasser- und werkstoffseitiger Parameter sowie der
Betriebsbedingungen auf die Veränderung der Wasserbeschaffenheit
bei Kontakt des Trinkwassers mit metallischen Werkstoffen, sofern deren
Korrosionsprodukte oder Reaktionsprodukte mit Wasserinhaltsstoffen
für die Wasserbeschaffenheit relevant und mit Grenzwerten in der
Trinkwasserverordnung belegt sind.
Anmerkung: Es werden
Kriterien angegeben, die Anwendungsbereiche von metallischen
Werkstoffen in Wässern kennzeichnen. Diese Kriterien wurden auf
der Basis von Versuchen und praktischen Erfahrungen erarbeitet. Die
Beurteilung der Eignung eines Werkstoffes für den Einsatz in einem
gegebenen Wasser über die vorgegebenen Einsatzbereiche hinaus ist
allerdings nicht so einfach, dass ohne fachliche Erfahrung und
Ausbildung erwartet werden dürfte, anhand der dann notwendigen
Aus- und Bewertung von Messdaten sogleich richtige Aussagen zu
erhalten.
6. Veränderung der
Wasserbeschaffenheit
Eine mögliche
Veränderung der Trinkwasserbeschaffenheit und deren Ausmaß
wird durch die Eigenschaften der Werkstoffe, die Wasserbeschaffenheit,
die Installationsausführung und die Betriebsbedingungen
beeinflusst.

8. Anwendungsbereiche
8.2 Kupfer
Eine Veränderung der
Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als
einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn das
Wasser über die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus
eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
pH >= 7,4
oder 7,0
<= pH < 7,4 und TOC <= 1,5 g/m³
8.3 Innenverzinntes Kupfer
Bei innenverzinntem Kupfer
gibt es keine Einschränkungen des Anwendungsbereiches, sofern die
Verzinnung nach DVGW VP 617 bzw. DVGW VP W 534 entspricht.
8.4 Schmelztauchverzinkte
Eisenwerkstoffe
Die korrosionsschützende
Wirkung des Zinküberzuges auf unlegierten Eisenwerkstoffen beruht
im wesentlichen auf dem langsamen gleichmäßigen
Flächenabtrag des Zinküberzuges, wobei sich
schützende Deckschichten aus Korrosionsprodukten bilden.
Eine Veränderung
der Trinkwasserbeschaffenheit im Hinblick auf seine Eigenschaften als
einwandfreies Lebensmittel wird als vertretbar angesehen, wenn sowohl
die Zusammensetzung des Zinküberzuges auf dem Rohr die folgenden
Werte nicht überschreitet (Angaben in Massenanteilen):
- Antimon
0,01 %
- Arsen
0,02 %
- Blei
0,25 %
- Cadmium
0,01 %
- Wismut
0,01 %
als auch das Wasser über
die Anforderungen der Trinkwasserverordnung hinaus eine der folgenden
Bedingungen erfüllt:
KB8,2 <=
0,5 mol/m³ und
KS4,3
>= 1,0 mol/m³
8.5 Nichtrostender Stahl
Bei nichtrostenden
Stählen gibt es keine Einschränkungen des Anwendungsbereiches.
8.6 Unlegierte und niedriglegierte
Eisenwerkstoffe
Hinsichtlich der
Betriebsbedingungen gelten folgende Anforderungen, damit
schützende Deckschichten entstehen und erhalten bleiben:
- ständiger Durchfluss
- Laminar/turbulente Strömung
Letztere Bedingung ist
erfüllt, wenn die Strömungsgeschwindigkeit größer
0,1 m/s beträgt.
Da in der Trinkwasserinstallation die Strömungsgeschwindigkeit
stark
schwankt und außerdem das Wasser zu bestimmten zeiten stagniert,
können sich keine schützenden Deckschichten aufbauen.
Für die Trinkwasserinstallation sind daher ungeschützte un-
und niedriglegierte Eisenwerkstoffe nicht einzusetzen. In
Versorgungsgebieten, in denen ständiger Durchfluss gegeben ist,
sind dagegen unter der Voraussetzung, dass die wasserseitigen
Bedingungen eingehalten werden, ungeschützte, un- und
niedriglegierte Eisenwerkstoffe einsetzbar.
Zur Ausbildung schützender Deckschichten müssen wasserseitig
folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- O2 > 3 g/m³
- KS4,3 >= 2,0 mol/m³
- pH-Wert > 7
- c(Ca) > 0,5 mol/m³
8.7 Werkstoffe für Armaturen
und Rohrverbindungen
Für die Werkstoffe von
Armaturen und Rohrverbindungen werden konkrete Anforderungen gestellt,
bei denen uneingeschränkter Einsatz erfolgen kann, wenn diese
Anforderungen eingehalten werden. Dies betrifft die Werkstoffe
Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) und Kupfer-Zinn-Zink-Legierungen
(Rotguss). In den Legierungen treten unvermeidbare Spuren von
Schwermetallen auf (Arsen, Blei, Nickel, Eisen, Mangan, Aluminium), die
die Anteile in Massenprozent nicht überschreiten dürfen.
9. Schutzmaßnahmen
Werkstoffe für neue
Installationen müssen grundsätzlich so ausgewählt
werden, dass Schutzmaßnahmen nicht erforderlich sind.
Schutzmaßnahen können Schäden vermeiden, die als Folge
einer unvollständigen Wasseraufbereitung oder einer nicht
normgerechten Werkstoffauswahl zu erwarten sind. Eine Veränderung
der Trinkwasserbeschaffenheit darf nur mit den in der
Trinkwasserverordnung aufgeführten Zusatzstoffen erfolgen. Die in
der TrinkwV angegebenen Parameterwerte dürfen nicht
überschritten werden.
Beschichtungen und Überzüge als
Korrosionsschutzmaßnahmen nach DIN 50902 sind nicht Gegenstand
dieser Norm.
Durch den Zusatz von Korrosionsinhibitoren kann die Abgabe von
Korrosionsprodukten verringert werden. Die Zugabe von Inhibitoren kann
durch Dosierung von Chemikalien oder durch Elektrolyseverfahren
erfolgen. Bei Nickelüberzügen gibt es keine Hinweise darauf,
dass der Eintrag von Nickel-Korrosionsprodukten durch Zugabe von
Inhibitoren beeinflusst wird.
Zurück