Physikalische Parameter
Färbung, (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm)
Grenzwert: 0,5 m-1
Indikatorparameter, TVO Anlage 3, Nr. 6
- Bestimmung
des spektralen Absorptionskoeffizienten mit optischen Geräten
(Spektralphotometer oder Filterphotometer)
- Es wird der spektrale
Absorptionskoeffizient bei Wellenlängen von 588
nm bzw. 436 nm gemessen und in m-1 angegeben, nach TrinkwV
ist
Färbung bei 436 nm zu messen
- Eine auffällige Farbe soll Trinkwasser nicht
besitzen
- Vor allem Huminstoffe färben Wasser gelb bis
gelbbraun
- Eisen- und manganhaltiges Wasser : Gehalte ab
ca. 0,2 mg/l - führen ebenfalls zu gelben bis braunem Wasser, Trübung
und Flockenbildung
- Kupfergehalte, die in stagnierenden Leitungen
in der Hausinstallation bis 7 mg/l erreichen können,
färben das Wasser blau und führen zu Verfärbungen an der
Sanitärinstallation, insbesondere in Verbindung mit Schwefel und
Kalk bildet sich Grünspan
Trübung
(nephelometrische Trübungseinheiten NTU)
Grenzwert: 1,0
Trübungseinheiten (NTU)
Indikatorparameter , TVO Anlage 3 Nr. 17
Anmerkung: Der Grenzwert gilt am
Ausgang des Wasserwerkes. Der Betreiber hat einen plötzlichen oder
kontinuierlichen Anstieg unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Messtechnisch wird die Trübung
durch eine Streulichtmessung in einem bestimmten Winkel gegenüber dem
eingestrahlten Licht bestimmt. Die Intensität des Streulichts ist neben
der Anzahl der Partikel auch abhängig von der Partikelgröße,
deren Form, der Wellenlänge des eingestrahlten Lichts und dessen Winkel
in Bezug auf den Sensor. Es wird die Messung bei 880 nm durchgeeführt.
Die Angabe des Wertes erfolgt in NTU oder auch TE/F (Trübungseinheit
bezogen auf Formazin) bzw. FNU.
Bedeutung:
- Partikel (Trübstoffe) sind im
Trinkwasser aus hygienischen Gründen unerwünscht, weil es sich dabei um
Krankheitserreger oder andere Mikroorganismen handeln kann oder solche
Organismen an Partikel gebunden oder in diese eingeschlossen sein
können.
- Auch chemische Schadstoffe können
partikulär vorliegen
- Partikel können auch
Nährstofflieferanten für Mikroorganismen sein
- Partikel vermindern die Wirkung von
Desinfektionsmaßnahmen
- Partikel sind aus ästhetischen
Gründen unerwünscht
Ziel der Wasseraufbereitung zur
Partikelentfernung
- Herstellung eines möglichst
partikelarmen Wassers
- Erreichung des Ziels mit Hilfe der
Parameter Trübung und Partikelanzahl
- Die Parameter sind als
Hygienehilfsparameter anzusehen
- Zielstellung der Aufbereitung: <
1,0 NTU
- Bei erhöhten Werten soll Ursache
untersucht werden
- Gleichmäßige Werte sind anzustreben
- Erhöhte Trübungswerte sind Hinweise
auf Verunreinigungen durch Schwebstoffe, z.B. Eisen- und Mangangehalte,
Schluff, kolloidale Suspensionen, organische Partikel, die auch
Voraussetzungen für mikrobiologische Belastungen sein können
- Trinkwasser soll frei sein von
ungelösten Stoffen! Reines Wasser ist klar!
Aufbereitung mittels:
- Untergrundfiltration
- Schnellfiltration in Verbindung mit
Flockung
- Langsamfiltration
- Membranfiltration (Ultra- u.
Mikrofiltration), ggf. in Verbindung mit Vorbehandlung
Elektrische
Leitfähigkeit
Grenzwert:
2500 µS/cm bei 20
grd C
Bemerkung: Das
Wasser soll nicht
korrosiv wirken.
Leitfähigkeit ist Indikator für den
Gehalt an gelösten Ionen, insbesondere Salze. Die meisten anorganischen
Wasserinhaltsstoffe liegen dissoziiert als Ionen vor, insbesondere Ca2+,
Mg2+, Na+, HCO3-, SO42-,
Cl- und NO3- und leiten den
elektrischen
Strom deshalb gut.
Ein hoher Gehalt an
gelösten Ionen kann zu Korrosionserscheinungen an Werkstoffen führen.
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