Physikalische Parameter


  Färbung, (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm)

Grenzwert: 0,5 m-1
Indikatorparameter, TVO Anlage 3, Nr. 6 


Trübung (nephelometrische Trübungseinheiten NTU)

Grenzwert: 1,0 Trübungseinheiten (NTU)
Indikatorparameter , TVO Anlage 3 Nr. 17
Anmerkung: Der Grenzwert gilt am Ausgang des Wasserwerkes. Der Betreiber hat einen plötzlichen oder kontinuierlichen Anstieg unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

Messtechnisch wird die Trübung durch eine Streulichtmessung in einem bestimmten Winkel gegenüber dem eingestrahlten Licht bestimmt. Die Intensität des Streulichts ist neben der Anzahl der  Partikel auch abhängig von der Partikelgröße, deren Form, der Wellenlänge des eingestrahlten Lichts und dessen Winkel in Bezug auf den Sensor. Es wird die Messung bei 880 nm durchgeeführt.
Die Angabe des Wertes erfolgt in NTU oder auch TE/F (Trübungseinheit bezogen auf Formazin) bzw. FNU.

 Bedeutung:

Ziel der Wasseraufbereitung zur Partikelentfernung Aufbereitung mittels:

Elektrische Leitfähigkeit
Grenzwert:         2500 µS/cm bei 20 grd C
Bemerkung:     Das Wasser soll nicht korrosiv wirken.

Leitfähigkeit ist Indikator für den Gehalt an gelösten Ionen, insbesondere Salze. Die meisten anorganischen Wasserinhaltsstoffe liegen dissoziiert als Ionen vor, insbesondere Ca2+, Mg2+, Na+, HCO3-, SO42-, Cl- und NO3-  und leiten den elektrischen Strom deshalb gut.

Ein hoher Gehalt an gelösten Ionen kann zu Korrosionserscheinungen an Werkstoffen führen.
 


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